Versicherungsschutz rund um Ihre Photovoltaikanlage
Unsere Versicherungsschutz-Erklärung zum Download.
Ertragsgarantie - Versicherung für Photovoltaikanlagen:
Was ist versichert?
Versichert sind Mindererträge, die ausgelöst werden durch:
- überdurchschnittliche Systemverluste
- überdurchschnittliche Komponententoleranzen
- Planungs- und/oder Montagefehler
- Technische Defekte an elektronischen Bauteilen, soweit keine Äußere Einwirkung vorliegt.
Was ist nicht versichert?
- Ertragsverluste durch unsachgemäße Handhabung
- Ertragsverluste, wenn kein Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen ist
- Ertragsverluste, weil Reparaturen nicht zeitnah durchgeführt wurden
- Ertragsverluste durch Fehler bei Eigenmontage durch den Anlagenbetreiber
- Ertragsverluste, wenn Anlagenüberwachung nicht betrieben wird
- Ertragsverluste, die im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers liegen
Was wird entschädigt?
- Versichert sind 95% der Referenz - Erträge
- Mindest – Anlagengröße 30 kWp
- Versicherungsdauer mindestens 5 Jahre – Beitragszahlung zu Beginn
- Voraussetzungen: Service- und Wartungsvertrag
Betrieb ohne Verschmutzungen
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen::
Was ist versichert?
Unvorhergesehen eintretende Schäden (Allgefahrenversicherung) z.B. durch:
|
|
|
Was ist nicht versichert?
- Garantie- und Gewährleistungsschäden
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kernenergie
- Betriebsbedingte Abnutzung/Verschleiß
- Krieg/ Innere Unruhen
- Streik und Aussperrung
Was wird entschädigt?
- Reparaturkosten (bei einem Teilausfall)
- Wiederbeschaffungskosten (wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist)
- Ertragsausfall, der durch den schadenbedingten Stillstand nicht erwirtschaftet werden kann
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Maurer-, Erd-, Pflaster- und Stemmarbeiten, Gerüstkosten,
Bewegungs- und Schutzkosten bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze